Wildcampen in Portugal – was ist erlaubt?
Portugal ist ein sehr beliebtes Reiseziel – auch für Camper! Beim Wildcamping in Portugal gibt es allerdings einiges zu beachten!
Kurzbeschreibung:
Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, dass Sie beim Kauf von Photovoltaikanlagen, sowie deren wesentlichen Komponenten und der Speicher von der Umsatzsteuer befreit.
Sie finden hier den Gesetzestext (§ 12 ABS. 3) :
Hier gibt es ein umfassendes FAQ mit Fragen und Antworten auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
Vorgesehen ist die MwSt.-Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UST 2023 § 12 ABS. 3:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
“(…) die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.”
Dementsprechend kann man bei Kauf von Solarmodulen und Lithium-Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen, sofern diese dem Betrieb einer Photovoltaikanlage dienen.
Sie müssen uns im Kassenvorgang ganz unten das Häckchen setzen bei :”Zustimmung zur MwSt.-Befreiung”. Die MwSt. wird daraufhin vom Zahlungsbetrag abgezogen.
Um die Mehrwertsteuer von uns zurückzuerhalten sind folgende Schritte erforderlich:
*Die Bauer Trading GmbH weist darauf hin, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren.
Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern.
Die Auszahlung einer bereits gezahlten USt. erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
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